Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tech Fontein GmbH

§1 Geltung

Sämtliche Angebote der Firma Tech Fontein GmbH mit Sitz Ludwig- Thoma- Str. 40c, 85521 Ottobrunn (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) richten sich ausschließlich an Industrie, Unternehmen, Behörden, öffentliche oder karitative Einrichtungen, Vereine, Verbände, Handwerk, Handel und freie Berufe, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§14 BGB).

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; solche entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Bestellungen werden für uns erst rechtsverbindlich, wenn wir sie bestätigt, berechnet oder mit Zustimmung unseres Kunden ausgeführt haben. Ein stillschweigendes Einverständnis unseres Kunden gilt als dessen Zustimmung. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise sind freibleibend, sie schließen Lieferung und Montage nicht ein, sofern im Angebot nichts anderes erwähnt ist.

§4 Preise und Zahlung

Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab dem Sitz des Verkäufers zuzüglich Verpackung und Versand, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Nachnahme, Bar bei Abholung, Rechnung, Lastschrift oder Vorkasse. Bei der Zahlungsart Nachnahme verschicken wir die Ware nach der Auftragsbestätigung und gemäß angegebener Lieferzeit an den Kunden. Der Kunde bezahlt den Kaufpreis direkt bei dem ausliefernden Transportunternehmen. Zusätzlich ist eine Nachnahmegebühr direkt bei Lieferung durch das Transportunternehmen zu zahlen. Bei der Zahlungsart Rechnung verschicken wir die Ware nach der Auftragsbestätigung und gemäß angegebener Lieferzeit. Bei der Zahlungsart Lastschrift ziehen wir den Betrag nach der Auftragsbestätigung von dem Bankkonto des Kunden ein und verschicken die Ware gemäß angegebener Lieferzeit. Bei der Zahlungsart Vorkasse erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung unsere Bankverbindung. Die Zahlung hat binnen 10 Werktagen auf unser Konto zu erfolgen. Nach Eingang der Überweisung verschicken wir die Ware gemäß der angegebenen Lieferzeit. Bei der Zahlungsart Bar bei Abholung zahlt der Kunde direkt bei Abholung den gesamten Betrag in bar. Zur Absicherung unseres Kreditrisikos behalten wir uns im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

Bei der Lieferung in das außereuropäische Ausland können Zölle und Steuern anfallen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§5 Lieferung und Lieferzeit

Lieferungen erfolgen in der Regel ab Lager des Verkäufers oder direkt ex works vom Hersteller. Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren und die Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung, höchstens jedoch um 30 Tage. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn – die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

§6 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, Ottobrunn.
Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

§7 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach §478 BGB bleiben dagegen unberührt. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Kunde unten den in §8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es gelten die besonderen Bestimmungen des §8.

§8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem unter §8 Abs. 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§9 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10% übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgte eine Verarbeitung der Ware durch den Kunden, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware vom Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde dem Verkäufer.

§10 Datenschutz

Eine aktuelle Datenschutzerklärung ist auf unserer Website hinterlegt: Datenschutz

§11 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist München. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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